Rechnungen

Stornorechnung erstellen

Korrektes Vorgehen bei Stornos.

Das Prinzip der Unveränderbarkeit in der Buchhaltung

In der ordnungsgemäßen Buchhaltung gilt der fundamentale Grundsatz: Einmal festgeschriebene oder an den Kunden versendete Originalrechnungen dürfen niemals gelöscht, vernichtet oder nachträglich abgeändert werden. Jede Rechnung stellt ein offizielles, steuerlich relevantes Dokument dar. Das einfache Löschen würde zu Lücken im fortlaufenden Rechnungs-Nummernkreis führen und verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Um einen Fehler zu korrigieren oder einen Kauf rückgängig zu machen, schreibt man stattdessen eine sogenannte Stornorechnung (auch als Rechnungskorrektur oder kaufmännisch fälschlicherweise oft als Gutschrift bezeichnet).


Wie funktioniert eine Gegenrechnung?

Eine Stornorechnung löscht das Original nicht physisch, sondern finanziell und rechnerisch. Sie fungiert als exakte Gegenrechnung:

  • Sie spiegelt alle Positionen der ursprünglichen Rechnung wider.
  • Die Beträge und die Umsatzsteuer werden jedoch mit einem negativen Vorzeichen (Minusbetrag) ausgewiesen.
  • In der Summe gleichen sich die Originalrechnung und die Stornorechnung exakt auf 0,00 € aus.

Dadurch bleibt der gesamte Geschäftsvorfall für das Finanzamt und die Betriebsprüfung lückenlos, transparent und sauber dokumentiert.


Typische Anwendungsfälle

  • Formelle Fehler: Die Originalrechnung enthält eine falsche Firmenanschrift, eine fehlerhafte Steuernummer oder ein falsches Leistungsdatum.
  • Inhaltliche Fehler: Es wurden falsche Artikel, falsche Mengen oder ein nicht vereinbarter Preis abgerechnet.
  • Widerruf / Retoure: Der Kunde tritt vom Kaufvertrag zurück oder schickt die Ware innerhalb der Frist wieder zurück.

⚖️ Gesetzliche Pflichtangaben einer Stornorechnung

Damit eine Stornorechnung rechtlich bindend ist (gemäß GoBD und UStG), muss sie folgende Kriterien erfüllen:

  1. Eindeutiger Bezug: Sie muss zwingend auf die Originalrechnung verweisen. Es müssen die ursprüngliche Rechnungsnummer und das ursprüngliche Rechnungsdatum genannt werden (z. B. „Stornierung zu Rechnung RE-2026-005 vom 12.04.2026“).
  2. Eigene Rechnungsnummer: Die Stornorechnung ist ein eigenständiges Dokument und benötigt eine neue, unbenutzte und fortlaufende Nummer aus deinem Nummernkreis.
  3. Identische Steuersätze: Die Umsatzsteuer muss genau mit dem Steuersatz der Originalrechnung korrigiert werden (ebenfalls negativ), um die Steuerschuld beim Finanzamt zu neutralisieren.

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